Startseite Definitionen Artikel Impressum
Begriffe aus der Wirtschaft von A-Z, Börsenbegriffe

Bezugsrecht

Definition / Begriffserklärung

Kommt es zu einer Kapitalerhöhung, hat der Aktionär das Anrecht auf den Bezug junger Aktien in Zusammenhang mit seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital. Das Bezugsrecht kann an der Börse verkauft werden, wenn ein Aktion dieses nicht in Anspruch nehmen möchte. Der damit erzielte Gewinn entschädigt den Aktionär für den Kursverlust, der aus der Bezugsrechtablehnung resultiert.


Börsenbegriffe - Immobilie Kauf - Versicherung Ochtrup - Von A bis Z - Wirtschaftssimulationen - Lexikon Berufe